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Bochum

Nothaushalt und Kita-Gebühren für die Katz

Die Tage erreichte mich bereits ein erster Anruf zu den Gebühren, die Eltern für die Nutzung von Kindergärten und Kindertagesstätten entrichten – zu den sogenannten Elternbeiträgen. Die Klage angesichts der Streiks wurde auch zurecht erhoben: Die Eltern bezahlen Geld für eine Leistung, die sie nicht erhalten. Das wäre eine ganz natürliche Sichtweise. die zu Verärgerung führt. Gerade berichtet der WDR darüber.

Ich befürchte, dass das aber ganz anders aussieht, denn es handelt sich um ja … mh, um Gebühren. Demnach werden ja den Eltern die Kosten für die Einrichtung des KiGa bzw. der KiTa in Rechnung gestellt, sofern nicht anderweitig Einnahmen – z.B. Landeszuschüsse – ausreichen. Ich komme gar nicht aus dem Politikbereich Jugendhilfe, darum ist das alles hier mal außer Gewähr geschrieben. Für die Kommunen reduziert sich nur die Position der Gehälter, da die Streikenden ja aus der Streikkasse der Gewerkschaft bezahlt werden und nicht von den Kommunen. Entweder gäbe es das Geld zurück oder die Jahresrechnung würde günstiger werden, was erst in der nächsten Gebührenkalkulation auffällt. Dann würde der Beitrag in Zukunft weniger stark steigen, als er hätte müssen, da ja weniger Geld in 2009 ausgegben wurde.

Den Ärger – Geld ohne Gegenleistung zu zahlen – kann ich verstehen. Also, was tun. Klar auf der Hand, wäre eine Rückerstattung der Beiträge an die Eltern. Das Essengeld für die Kinder wird so erstattert. In einigen Kommunen ab dem ersten Tag, in anderen ab dem fünften Tag. Das sollen dann € 1,75 pro Tag sein.

Jetzt kommt aber das große Problem: Die Rückerstattung wäre ein großes Problem, sie ist nämlich haushaltsrechtlich nicht erlaubt, sofern die Kommune keinen ordentlichen Haushalt hat. Und das ist in vielen Kommunen der Metropole Ruhr, so Bochum, ja gerade der Fall. Dem nicht genehmigten Haushalt und der Verpfichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes folgte erwartungsgemäß eine Haushaltssperre. Und bei der derzeitigen Situation dürfen freiwillige Leistungen der Kommunen nicht erbracht werden. Eine Rückerstattung der (vollständigen bzw. des überwiegenden Teils der) Elternbeiträge wäre eine derartige Leistung – entsprechend obiger Argumentation. Ergo wird jetzt kassiert ohne echte Gegenleistung für die Eltern.

Und jetzt? Opposition sein und sich freuen? Ich bin mal gespannt auf einen Ausweg.

2 Comments

2 Comments

  1. Dirk Schmidt

    8. Juni 2009 at 14:53

    Ein Bericht in den Bochumer Ruhrnachrichten zum Thema „Beitragserstattung wird noch geprüft„.

  2. Dirk Schmidt

    8. Juni 2009 at 14:57

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