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Bochum

Rotlichtüberwachung oder: sich was in die Tasche lügen

In der gestrigen Ratssitzung musste ich mal von der Fraktionsmeinung der CDU abweichen. Ein paar Tage vorher stellte ich fest, dass ich nicht der einzige war, der Probleme mit dem vorliegenden Antrag zur „Fotografischen Rotlichüberwachung an Lichtsignanlagen“ hatte. Und bei der Abstimmung zeigte sich dann, dass da einige auch von der Parteiführung die Beschlussvorschlag – egal, was verändert worden war – mittragen wollten.

Anlass war der Vorschlag der Verwaltung, an den Kreuzungen Universitätsstraße/Wasserstraße, Unterstraße/Am Neggenborn, Essener Straße/Goldhammer Straße, Castroper Straße/Anschlussstelle A43, Berliner Straße/Fritz-Reuter-Sraße und nach dem Umbau der Herner Straße ggf. auch an der Kreuzung Herner Straße / Wilbergstraße Kameras aufzustellen. So beschreibt die Verwaltung die vorgesehene Investition:

An jedem Punkt würden absenkbare, sabotagesichere Gehäuse installiert. Zudem würden Erdarbeiten anfallen, Schleifen in der Fahrzeugbahn zu verlegen und Kontrollsignale (sichtbar auf Fotobeweis) zu installieren sein, und es wären Anschlüsse an die vorhandenen LSA herzustellen. Pro Standort fallen Kosten in Höhe von 17.000 – 21.000 € brutto an. Die Standorte könnten im Wechsel mit 1 Kamera bedient werden. Ein Fotoeinsatz mit Kamera, Zubehör und computergestützter Auswertung ist mit 35.000 € zu veranschlagen. Ein Auswerteprogramm kostet 10.700 €.

Und dann folgt in der Vorlage der Abschnitt „Einnahmeerwartung:

Für die 5 ausgewählten Standorte plus Kamera sind 130.000 € einmalige Investition zu kalkulieren. Hinzu kommen laufende Kosten p. a. in Höhe von 8.000 €. Personalbedarf entsteht beim StA 30 / Bußgeldstelle sowie beim StA 32 / Verkehrsüberwachung. Unter der Voraussetzung, dass p. a. 1.500 Ordnungswidrigkeiten festgestellt werden und zu ahnden sind, ergibt sich bei 30 ein Bedarf von 0,8 Kräften bei einer Jahreseinnahme von 133.000 € durch Bußgelder und Verwaltungsgebühren. Bei 32 ist von zusätzlich 0,5 Stellenbedarf auszugehen.

Für mich ist das ingesamt nur „Abzocke“. Vorlage und Diskussion im Vorfeld haben mich nicht von der Notwendigkeit überzeugen können, dass wir diese Rotlichüberwachung brauchen. In der Vorlage steht sogar drin, dass einige Städte von einer Überwachung in dieser Form absehen.

Die Diskussion um die Verwendung der Einnahmen war dann insgesamt eine Posse, bei der sich die rot-grüne Koalition, die den Beschluss ja tragen muss, was in die Tasche gelogen hat. Die Einnahmen der benötigten 1.200 Ordnungswidrigkeiten, mit denen dann sicher gerechnet wird, sollen für die Verkehrserziehung verwendet werden. Das war eine wunderbare, politische korrekte Diskussion: Die Stadt Bochum benötigt die Einnahmen von den bösen Verkehrsteilnehmern, die sich nicht an das Rotsignal halten wollen, um damit die guten Schülerinnen für die Teilnahme am bösen Vekehr zu schulen. So platt kam mir die Diskussion vor.

Und dann der Knüller: Diskutiert wurde zunächst die Verwendung der Einnahmen für die Verkehrserziehung. Das kann man ruhig beschließen, so eine feste Zuordnung ist aber unzulässig. Alle Einnahmen gehen in den städtischen Haushalt, aus dem auch alle Ausgaben bestritten werden. So ein Beschluss mit einer sachlichen Zuordnung ist nur ein Feigenblatt, dass auf die Dauer nichts bindet. Höhe der Einnahmen und Ausgaben werden jedes Jahr neu festgelegt.

Die Posse geht noch weiter. Es wird mit jährlichen Einnahmen von €133.000 gerechnet, wobei als Grundlage von 1.200 Verstößen ausgegangen wird. Den Einnahmen stehen einmalige Investitionen für Aufbau und Technik in Höhe von €140.700 gegenüber. Die jährlichen Kosten für Betrieb und Personal, dass ja die 1.200 Ordnungswidrigkeiten bearbeiten muss, betragen € 106.820. Der zu erwartende jährliche Überschuss beträgt folglich € 26.180. Nach 5-6 Jahren wären dann die einmaligen Kosten von €140.700 bezahlt. Dann würde die Stadt einen Gewinn machen, es sei denn, es müssten neue Anschaffungen für die Rotlichüberwachung getätigt werden.

Frühestens in 5-6 Jahren würde also erstmalig ein Betrag für die Verkehrserziehung anfallen, denn am Ende sollten nicht die jährlichen Einnahmen, sondern nur die Überschüsse für die Verkehrserziehung verwendet werden. Dieser kleine semantische Unterschied von Einnahmen und Überschüsse reduziert die Summe und das Ziel der Maßnahme. Falls Bochum einen Nothaushalt bekommen sollte, sind zudem die Gelder für Verkehrserziehung als freiwillige Leistung der Stadt als erste gestrichen.

Was kann ich jetzt noch tun? Abwarten und zu gegebener Zeit nachhaken: Wie haben sich die Einnahmen entwickelt? Was wurde für die Verkehrserziehung ausgegeben? Die Koalition kann jetzt sagen, sie täte was für die Verkehrserziehung, selbst wenn erste Einnahmen erste zum Jahresende kämen und Überschüsse erst in 5-6 Jahren.

Was bleibt? Durch die Gegenrechnung von Einnahmen und Ausgaben werden von den Rotlichtsündern nun 1,3 Stellen bei Stadtamt (StA) 30 und 32 finanziert sowie die Kosten der Arbeitsplätze. Wir haben also mehr als eine Planstelle finanziert, die in der aufgeblähten Verwaltung bestehen bleiben kann.

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