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Kultur

Übernachtungssteuer: Die Kurtaxe für die Kulturhauptstadt.


Am 30. Juni wird die Stadt Essen voraussichtlich die Einführug einer Übernachtungssteuer beschließen. Dem Rat liegt zur Drucksache Nr 0992/2010/2 ein entsprechender Satzungsentwurf vor. Veranlasst ist die aktuelle Einführung der neuen Steuer, die hin und wieder mal angeregt wurde, durch den akuten Finanzbedarf der Städte in der Region und einer gewissen Opportunität aufgrund des durch die FDP-Klientelpolitik gesenkten Umsatzsteuersatzes (Mehrwertsteuer) für Übernachtungen:

Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts zum Haushaltsplan 2010/2011 ist die Einführung einer Übernachtungssteuer.
Eine solche Steuer ist zurzeit in mehreren NRW-Städte (z. B. Bochum, Dortmund, Duisburg, Köln, Mülheim und Oberhausen) in Vorbereitung. In der Stadt Weimar wird sie als sog. Kulturförderabgabe bereits seit 2005 erhoben.)
(Drucksache Stadt Essen)

An der Essener Vorlage gefällt mir die Gegenüberstellung von Aufwand und Ertrag. Die geschätzten 1,1 Mio. Übernachtungen jährlich würden bei durchschnittlichen Kosten von 55 € (laut Bild.de!, schreibt die Verwaltung Stadt Essen) und einem Steuersatz von 5% zu etwas mehr als 3 Mio. € Einnahmen führen. Ausgaben für zwei Mitarbeiter und Sachkosten in Höhe von 134 T€ stünden dem gegenüber. Es lohnt sich also.

Bemerkenswert ist, dass diese Abgabe zum Ende des Kulturhauptstadtjahrs ansteht. Sie ist auch nicht zur Finanzierung von kulturellen und touristischen Aktivitäten vorgesehen, wie zum Beispiel im Rahmen eines Masterplans Kultur. Da unterscheidet sie sich auch von Kurtaxen, da davon die Kultureinrichtungen (Lesesäle, Strände, Kurhäuser, Veranstaltungen etc.) für Gäste unterhalten werden sollen. Die 5% Übernachtungssteuer würden Ruhrgebiets-weit vermutlich die Gelder für so einen Masterplan in der notwendigen Höhe aufbringen. (siehe auch: Angestaubt: Masterplan Kulturmetropole RUhr).

Ab wann genau die Steuer erhoben wird, ist aber noch unklar. Da diese kommunale Steuer bisher in Nordrhein-Westfalen noch nicht erhoben wurde, muss zunächst eine Genehmigung durch den Innenminister und den Finanzminister erfolgen. Aufgrund der Beschlüsse der Räte von Duisburg und Köln sollen Anträge bereits in den Ministerien vorliegen und auf eine baldige Entscheidung warten.


Bild: Ausschnitt aus „Hotel“ von judigrafie / photocase.de

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