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NRW-Haushalt: Das magische Vierreck schlägt zu

Ziele des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

Für mich gibt es einigen Anlass, an einer weiterhin bestehenden Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu zweifeln, mit der die Landesregierung NRW die überhöhte Kreditaufnahme für den Nachtragshaushalt 2010 begründet hat. Diese wurde aufgrund einer Eilentscheidung heute vom Landesverfassungsgericht gestoppt. Ich gestehe der Landesregierung zu, dass es schwierig ist zu erkennen, wann eine Krise vorbei ist. Aber ich kann auch nicht erkennen, dass die Kreditaufnahme durch Maßnahmen bedingt ist, die eine Störung beseitigen sollen. Meiner Meinung nach, sind die Geldausgaben notwendig, da mit der Linkspartei im Landtag sonst kein Haushalt hätte verabschiedet werden können. Aber dies reicht nicht für eine Begründung der Kreditaufnahme über die bisherige, weiche Schuldenbremse in der Landesverfassung hinaus. Nachfolgend erläutere ich ein paar Hintergründe.

Es ist gerade in allen Medien: Der Landesverfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Münster hat den Nachtragshaushalt 2010 gestoppt. Ursächlich ist ein Eilantrag der Landtagsfraktionen von CDU und FDP wegen Verstoßes gegen die Landesverfassung. Jetzt mag es sein, dass der Haushalt und damit das Geldausgeben für 2010 bereits beendet ist. Dafür liegen einige Anzeichen nach Äußerungen der Landesregierung vor. Dennoch beim Abschließen des Hauhalts, bei der Deckung von getätigten Ausgaben durch Kredite könnte die rot-grüne Minderheitsregierung auf Vermögenswerte – in der Regel an anderer Stelle (Sondervermögen) vorhandene Gelder – zurückgreifen müssen.

Anlass der Klage und Eilentscheidung, war die hohe Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt. Es gibt dazu eine Regelung in der Landesverfassung (Artikel 83) und erläuternd in der Landeshaushaltsverordnung (LHO), einem Gesetz:

Die Einnahmen aus Krediten dürfen entsprechend den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts in der Regel nur bis zur Höhe der Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden; das Nähere wird durch Gesetz geregelt.

Und LHO §18 Absatz 1 konkretisiert dass dann:

§ 18
Kreditermächtigungen

(1) Einnahmen aus Krediten dürfen nur bis zur Höhe der Summe der Ausgaben für
Investitionen in den Haushaltsplan eingestellt werden. Ausnahmen sind nur zulässig zur
Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts; in diesen Fällen ist
im Gesetzgebungsverfahren zur Feststellung des Haushaltsplans insbesondere darzulegen, dass

  1. das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht ernsthaft und nachhaltig gestört ist oder eine solche Störung unmittelbar bevorsteht,
  2. die erhöhte Kreditaufnahme dazu bestimmt und geeignet ist, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwehren.

Das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht? Seine Bewahrung ist Staatsziel für die Bundesrepublik Deutschland. In Artikel 109 Absatz 2 wird es auch mit der Europäischen Union (und damit dem Euro) verknüpft:

Artikel 109
(2) Bund und Länder erfüllen gemeinsam die Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft auf Grund des Artikels 104 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einhaltung der Haushaltsdisziplin und tragen in diesem Rahmen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung.

Das magische Viereck des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts und Probleme damit

Konkretisiert wird das Ziel des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Stabilitätsgesetz von 1967 mit den vier Zielen, die auch als magisches Viereck bezeichnet werden: hohe Beschäftigungsgrad (=niedrige Arbeitslosigkeit), Wirtschaftswachstum, Außenhandelsgleichgewicht, stabiles Preisniveau (=geringe Inflation).
Ziele des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts

Problematisch am am magischen Viereck ist, dass die Realisierung der Ziele sich gegenseitig behindern kann. Eine expansive Geldpolitik kann helfen Vollbeschäftigung zu erreichen, würde aber auch eine höhere Inflationsrate bedingen. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen diesen Werten bewahren. Mancher lässt beim „Exportweltmeister“ Deutschland auch gerne mal die Differenz zwischen Importen und Export außer acht, da sie zugunsten Deutschlands ausfalle und bisher nicht geschadet habe. Andere kritisieren, dass das Ziel Umweltschutz (oder gar irgendwas mit sozialen Standards) nicht berücksichtigt wird. Und mit Blick auf die Verknüpfung im Grundgesetz mit der Europäischen Union (Haushaltsdisziplin) lässt ich fragen, ob die Beurteilung der Ziele nicht zu stark „nationalökonmisch“ geprägt ist, also gar nicht den gemeinsamen Markt der Europäischen Union hinreichend berücksichtigt. Allerdings ergeben europarechtliche Umstände auch eine stärkere Gewichtung der Preisniveaustabilität, gegenüber einer eigentlich mal gedachten Gleichberechtigung der Ziele.

Eingedenk dessen, schaue ich mir mal an – nachfolgend in einem Auszug – wie die Landesregierung bei der Einbringung des Haushalts die weiterhin bestehende Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts begründet hat (Landtags-Drs. Nr. 15/200):

Das Wirtschaftswachstum hat seine Wurzeln bisher vor allem in der weltwirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere in den boomenden Märkten in Asien. Mit Ausnahme Deutschlands verläuft die Entwicklung in den klassischen Industriestaaten eher schleppend. Das gilt auch für die anderen Länder des Euroraums. In der Eurozone wuchs die Wirtschaft wuchs die Wirtschaft im zweiten Quartal um 1,0 Prozent, in Japan stagnierte die Wirtschaft, in den USA hat sich das Wachstum um 0,6 Prozent abgekühlt.

[…]

Die nur schleppende Entwicklung in den entwickelten Industriestaaten außerhalb Deutschlands ist ein Hinweis auf die weiterhin labile Wirtschaftslage. Hinzu kommt, dass die Bereinigung der Finanzmarktkrise noch nicht abgeschlossen ist, eine erneute Zuspitzung ist nicht auszuschließen.

Die Landesregierung führt selber an, dass es in Deutschland ein Wirtschaftswachstum (BIP) von 2,2% gibt. Zu Begründung, dass dieses Wachstum aber nur labil ist, führt sie die Daten anderer Staaten an, unter anderem auch in der Europäischen Union, aber nicht nur.

Und – ich kann die Begründung des Verfassungsgerichts nicht kennen oder erahnen – stellen sich mir mir folgende Fragen:

  • Ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wirklich gestört, wenn die Arbeitslosenzahlen bei (
  • Ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wirklich gestört, wenn die Inflation auf Jahressicht in 2010 bei 1,1,% angenommen wird? Von Dezember 2009 auf Dezember 2010 wurde sie bei 1,7% geschätzt, aber deutlich unter 2%. Das ist immer noch sehr gering, könnte aber auch durch die vorgenannten Zahlen vom Arbeitsmarkt gerechtfertig sein.
  • Ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wirklich gestört, wenn das Wirtschaftswachstum in 2010 auf Jahressicht 3,6% betrug? Das soll nicht so weiter gehen, hat doch Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) gerade vorsichtig von 1,8% für 2011 auf 2,25% hochgessetzt. Das ist weniger, aber immer noch ein stetiges langsames Wachstum.
  • Ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wirklich gestört, wenn Deutschland auf Platz 2 hinter China bei Exporten liegt, die Importe höher als je zuvor liegen? Deutschland ist weiterhin stark beim Export, aber der Handelsbilanzüberschuss ist aufgrund stärkeren inländischen Konsums geschrumpft. Fraglich ist, ob es hier ein Problem gab, aber auf jeden Fall bessert sich der eventuelle Befund.
  • Ist das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht wirklich gestört, wenn bei einer stärkeren, „neuerdings“ europarechtlich bedingten Berücksichtigung des Ziels der Preisniveaustabilität stärkeres Gewicht hat?
  • Kann die Erklärung der Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts durch ein Land alleine erklärt werden? Die Orientierungsdaten für die Gebietskörperschaften in Deutschland kommen von der Bundesregierung, die auch verpflichtet ist, sich international zu koordinieren. Aber gilt das auch für ein Land? Muss es sich nicht eher in ein Gesamtgefüge einfügen?
  • Und mit Blick auf die Landeshaushaltsverordnung: Sind die, die Kreditaufnahme erforderlich machenden Ausgaben, überhaupt geeignet, die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts abzuwenden?

Diese begründeten Fragen rechtfertigen meine Eingangs angeführten Zweifel.

Zuletzt aber auch eine Warnung: Wir müssen erst einmal die endgültige Entscheidung der Verfassungsrichter abwarten!

1 Comment

1 Comment

  1. Dirk Schmidt

    19. Januar 2011 at 00:00

    Hier der Link zur Entscheidung
    http://www.vgh.nrw.de/presse/2011/110118_VGH_Eilbeschluss.pdf

    Inhaltliche gibt es da noch nichts.

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