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Umweltzone Ruhr: Der fehlende Nachweis der Wirksamkeit

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In der Metropole Ruhr neigt sich nach einigen Diskussionen nun das Ende der Beratung über eine Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet. Verkürzt hat sich die öffentliche Debatte wie 2007 wieder auf das Instrument der Fahrverbotszonen, genannt Umweltzonen. Damals, als Rot-Grün in Düsseldorf noch in der Opposition war, hatten die heutigen Koalitionäre mit Ihren Vertretern in der Metropole Ruhr eine einheitliche Umweltzone gefordert. Ursprünglich sollte das eine Zone sein, die ganze Städte umfasst. Das ist jetzt auf eine zusammenhängende Zone geschrumpft. Die schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich angesichts der starken für maßvolle Fahrverbotszonen entschieden. Da konnten die Kommunen auch mehr beschließen, erlassen wird der Luftreinhalteplan staatlicherseits durch die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.

Was bisher geschah…
Die behutsame Einführung achtete die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Belastungen für Bürger und Wirtschaft und war auch dem Umstand geschuldet, dass noch viele Erkenntnisse zu gewinnen waren und noch immer sind. So habe ich seinerzeit wie die CDU Bochum dem Einführung der Umweltzonen in der Form zugestimmt. Es ging auch darum, mit dem damaligen Konzept anderen Irrsinn, der nur ideologisch gegen Individualverkehr – als Pkw – gerichtet war, zu verhindern, da eigentlich vieles auch auf höherer staatlicher Ebene zu regeln wäre. Das gilt auch heute noch!
Damals war auch aber eines immer wichtig: Die beschlossenen Maßnahmen bedurften unbedingt einer Evaluation, ob sie auch wirklich wirksam seien. Die Vorstellung herrschte bei meinen Parteikollegen und mir, dass wir unwirksame Maßnahmen wieder aufheben wollten, um nach anderen zu suchen. Damals gab es noch viele Placebomaßnahmen wie Sprengwagen, da geglaubt wurde, damit Feinstaub in Verwechslung mit feinem Staub binden zu können. Und als dann das Landesumweltamt (LANUV) die Daten vorlegte, war die rot-grüne Minderheitsregierung in Düsseldorf gebildet und die Argumentation lief anders.

Ende 2010 lagen Messdaten für das Jahr vor den Umweltzonen (2007) vor, Daten für 2008 und 2009. Aber Achtung! Viele Daten sind errechnet oder bereinigt, denn es gibt nicht so viele Messtationen für die Fläche, auch wurden nicht alle Jahre am gleichen Standort kontinuierlich gemessen. Es zeigt sich, dass die Daten von 2008 durch besondere wetterbedingte Einflüsse nicht zum Vergleich geeignet sind. Aber es blieb der Vergleich von 2007 zu 2009 und da hatte sich die Feinstaubbelastung gebessert, so dass der Landesumweltminister NRW auf einer Pressekonferenz verkündete, dass die Umweltzonen etwas brächten, aber noch nicht genug, so dass sie erweitert werden müssten. Ich gehörte zu denen, die damals die Botschaft vernahmen, dass die Fahrverbote zu wenig gebracht hatten, zumindest verhältnismäßig wenig, so dass sie als Instrument ungeeignet seien. Das Ergebnis der Evaluation brachte die zu geringe Wirksamkeit hervor, die dann aber bei Rot-Grün als Begründung für eine Ausweitung benutzt wurde.

Eine weitere Befassung mit der Evaluation, nachdem später nicht nur PowerPoint-Folien, sondern auch ein ganzer Bericht vorlag, führt inzwischen zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der Fhrverbotszonen gar nicht nachzuweisen ist, da es eine Vielzahl an erklärungsnotwendigen Phänomenen und interveniernden Umständen gibt, u. a.:

  • Warum sind an Stationen in Bochum und Herne die Blastungen an Wochenenden und nachts hoch? Bedingt dies die Windrichtung (!?).
  • Die Wirtschaftskrise hatte zu einer Verringerung des Schwerlastverkehrs (Diesel!) geführt.
  • Eine allgemeine, noch durch die Abwrackprämie gefördert Erneuerung des Fuhrparks der Bürger, aber auch von Bussen, hatte eine Verbrsserung gebracht. Die Busse verkehrten dann gerade in den Umweltzonen. (Dann würde als die Umweltzone indirekt wirken und besser eine Fortsetzung der Erneuerung des öffentlich Fuhrparks – Abfall, Feuerwehr, Busse … – Sinn ergeben.)
  • Bei den jetzt auch nur einzuhaltenden Zielen für Stickoxide ist die technische Machbarkeit noch nicht gegeben.

Damit kann ich mich allenfalls durchringen, den status quo zwecks weiterer Evaluation zu erhalten. Zu rechtfertigen wäre ggf. sogar eine Aufhebung der Zonen mangels Wirksamkeit. Sie verhindern nur die Realisierung von wirksamen Maßnahmen, die aber sicher schwieriger zu realisieren sind, als durch das Aufstellen von Schildern. Von der Unverhältnismäßigkeit einer Ausdehnung habe ich noch gar nicht geschrieben, wie auch nicht von Alternativen.


Foto: „Mist! Fehlalarm…“ von Munky / photocase.de

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