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Energiewende frisst Nahverkehr – Dominoeffekt bei kommunalen Subventionen

drei beschriftete Dominostein-Kisten
Mit den Gewinnen aus dem Energiebereich subventionieren die Kommunen den öffentlichen Nahverkehr.
drei beschriftete Dominostein-Kisten

Mit den Gewinnen aus dem Energiebereich subventionieren die Kommunen den öffentlichen Nahverkehr.

In Deutschland dürfen Gewinne aus dem Geschäft mit Energie zur Subventionierung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) herangezogen werden. Gerade in Großstädten mit kommunalen Stadtwerken und eigenen Verkehrsbetrieben hat dies eine erhebliche Bedeutung. Steuerlich günstig erfolgt hier eine Entlastung des Haushalts der Städte. Durch die Energiewende droht ein Einbruch der Gewinne. Das Beispiel der Stadtwerke Duisburg zeigt, wie schnell plötzlich ein Gewinneinbruch kommen kann. Statt zuletzt 41 Millionen soll sich der Betrag auf [Anm.: laut anderer Quelle ‚um‘]30 Millionen verringern (siehe WAZ Duisburg vom 13.06.2012). Das schmerzt.

Der entscheidende Ausgleich zwischen Gewinnen und Verlusten erfolgt in Duisburg über die Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH. Die 100 % im Eigentum der Stadt befindliche Gesellschaft hält 80 % des Kapitals der Stadtwerke Duisburg AG und 74 % der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG. Der Verlust der Verkehrsgesellschaft betrug in 2010 laut städtischem Beteiligungbericht rund 43,7 Mio. €. Sinken nun die Gewinne des Energiesektors oder halten sie nicht mit der Preisentwicklung bei den Leistungen für den Nahverkehr mit, dann werden aus dem städtischen Haushalt mehr Gelder fließen müssen. Bei anderer Entwicklung würde hingegen noch ein Gewinn für den Haushalt herausspringen.

Kommunen bezahlen mit Gewinnen aus dem Energiegeschäft den Nahverkehr
Es handelt sich um ein übliches Konstrukt in den Kommunen. Eine Holding hält die Anteile an den bisher einträglichen Energieversorgern und an den defizitären Verkehrsbetrieben. In Bochum heißt sie ‚Holding für Versorgung und Verkehr GmbH‘, die die Anteil an der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahn AG (BoGeStra) hält. In Essen gleicht die ‚Essener Versorungs- und Verkehrsgesellschaft‘ dern Verlust der Essener Verkehrs-AG von ca. 31,4 Mio. € in 2010 aus.
Anders ist das Konstrukt in Dortmund. Hier wird der ÖPNV von den Stadtwerken (DSW21) verantwortet, die zugleich Beteiligungen an Energieunternehmen halten. Dazu heißt es im Beteiligungsbericht der Stadt Dortmund 2010/11 im Abschnitt zur DSW21:

Die strukturellen Defizite des Verkehrsbereichs werden vor allem durch die Gewinnabführungen der Energie und Wasserversorger (DEW21, KEB/RWE, GELSENWASSER, künftig auch STEAG) ausgeglichen.

Bürger zahlen als Stromabnehmer für Bus und Bahn
Die Quersubvention von Energie und Nahverkehr findet also innerhalb der Stadtwerke statt. Für beide Konstrukte bedeutet es, dass die Bürger als Kunden ihrer örtlichen, meist kommunalen, Energieversorger den Nahverkehr anteilig bezahlen.

Wenn die Gewinne aus dem Energiesektor (Gas, Wasser) nicht mehr sprudeln bzw. rückläufig sind, dann hat dies Konsequenzen für die kommunalen Haushalte und den Nahverkehr. Ein Ausbau insbesondere in der Metropole Ruhr ist kaum zu finanzieren, wenn der status quo schwierig zu halten ist. Einige Kommunen plagt zudem ein gewaltiger Erhaltungsstau bei den unterirdischen Stadtbahnanlagen (U-Bahn). Qualitätsverbesserungen und Angebotssteigerungen sind ohne mehr Geld nur geringfügig zu erzielen. Dabei kommt dem ÖPNV bei der Reduzierung des CO2-Ausstosses aus dem Personenverkehr ein bedeutende Rolle zu. Energiewende und Klimaschutz zeigen hier gegenläufige Tendenzen. Die Holdings, Stadtwerke und Energieversorger verfügen über Rücklagen. Die Steag nutzte jüngst einen Griff in die Rücklage, um die zugesagte Gewinnausschüttung an die zu 51 % kommunalen Eigentümmer zu zahlen. Das Jahresergebnis hatte für diese Ausschüttung nicht ausgereicht. So ein Griff in die Rücklagen verringert die Substanz der Unternehmen. Dauerhaft ist das keine Lösung.

Ein gutes hat die Situation jedoch. Es muss wieder über den Nahverkehr, seine Struktur und Verfassung gesprochen werden, zum Beispiel über die vielen Verkehrsbetriebe in der Metropole Ruhr und unter dem Dach des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR). Viele Kommunalpolitiker in den Räten der Großstädte mussten sich bisher nicht mit dem Nahverkehr befassen. Dessen Alimentierung war in städtische Gesellschaften ausgelagert, die sie aus ihren anderweitigen Gewinnen versorgten. Unbequemere Zeiten stehen an.

4 Comments

4 Comments

  1. Volker Steude

    23. Oktober 2012 at 18:02

    … meine Zustimmung. „Es muss wieder über den Nahverkehr, seine Struktur und Verfassung gesprochen werden, zum Beispiel über die vielen Verkehrsbetriebe in der Metropole Ruhr und unter dem Dach des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR).“ So ist es. Gilt aber auch für Versorger und Entsorger im Ruhrgebiet

    … die Quersubventionierungen sind der falsche Weg.

    … die Energiewende führt zu zusätzlichen Belastungen und Problemen, ist aber notwendig.

    … Die Strukturen und Verpflechtungen der städtischen Unternehmen untereinander müssen dagegen dringend geändert werden.

  2. Pingback: Abschaffung der EEG-Umlage-Befreiung belastet Nahverkehr « Schmidt's Katze

  3. Dirk Schmidt

    26. Oktober 2012 at 21:15

    Die Strukturen der städtischen Beteiligungen sind auch aus steuerlichen Gründen so, wie sie sind. Und daher ist die Anwendung der Quersubvention auch der richtige weg. Aus städtischer Sicht – quasi betriebswirtschaftlich – ist das Vieles so richtig. „Volkswirtschaftlich“ ist es manchmal Unsinn.

    Da müsste erst etwas auf Bundes- und Landesebene geschehen. Die Nutzung privatrechtlicher Strukturen durch Gebietskörperschaften hat seine – nunja – Besonderheiten.

  4. Pingback: Energiewende frisst Nahverkehr – Dominoeffekt bei kommunalen Subventionen | Ruhrbarone

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