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Koalitionsvertrag NRW: Änderungen am Ruhrparlament wahrscheinlicher

Gerechtigkeit, von zettberlin / photocase.deEs ist immer wieder bezeichnend, wie wenig Konkretes trotz Bekenntnissen aller Parteien im Ruhrgebiet dann am Ende von der „Metropole Ruhr“ in den Landesprogrammen und ggf. Koalitionspapieren landet. Die Rüttgers-Regierung 2005-2010 hat noch konkret eine Veränderung bei den Gremien des Regionalverbands Ruhr (RVR) gebracht sowie wesentlich bedeutender für die Region die Übertragung der Kompetenz für die Regionalplanung. Seit Ende 2009 wird daher in Essen in einem schwierigen Prozess mit allen drei zuständigen Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster an Förderprogrammen des Landes mitberaten, Entscheidungen beispielsweise zu Kraftwerksbauten wie Datteln IV werden in der Region getroffen. Leider kommt der RVR dabei aber nicht hinterher, denn der neue Regionalplan Ruhr kommt erst deutlich später. Aber die Reform unter der Rüttgers-Regierung ist stecken geblieben, als die Landesregierung wechselte. Jetzt muss sie weitergehen, so auch laut Koalitionsvertrag zur neuen rot-grünen Landesregierung.

Im Koalitionsvertrag (2010-2015) der gescheiterten Minderheitsregierung von SPD-Grüne (2010-2012) war zu lesen:

Koalitionsvertrag 2010

Die Zusammenarbeit über die kommunalen Grenzen hinweg wollen wir weiter fördern, indem wir Hürden hierfür abbauen. Die Landschaftsverbände als höhere Kommunalverbände genießen Bestandsschutz. Den Regionalverband Ruhr wollen wir in seinen Funktionen stärken und werden ihn durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes in seinen Strukturen weiterentwickeln

Das war’s. Gekommen ist nichts. Allerdings war da auch keine Zeit zu. Als die ersten Vorbereitungen für notwendige Änderungen anstanden, löste sich der Landtag auf. Dabei gibt es über die weiche Übereinkunft im Koalitionsvertrag weiteren Handlungsdruck. Hier jetzt die ergänzte Formulierung au dem neuen rot-grünen Koalitionsvertrag 2012-2017 (Unterstreichungen vom Autor):

Koalitionsvertrag 2012

Die gesetzlich verfassten Kommunalverbände in NRW sind wichtige Bindeglieder zwischen den Kommunen und stärken sie durch die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung. Wir werden den RVR in seiner Funktion und in seinen Aufgaben als starke Klammer für das Ruhrgebiet stärken und ihn in seinen Strukturen durch eine Novellierung des RVR-Gesetzes weiterentwickeln. Die Landschaftsverbände als höhere Kommunalverbände genießen Bestandsschutz.

Mit dem Bestandsschutz für die Landschaftsverbände schützen die Koalitionäre die geänderten Mehrheitsverhältnisse mit ihrer Beteiligung in beiden Landschaftsversammlungen. Die politische Situation in den Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe hat sich nach Jahrzehnten der Konstanz, wesentlich verändert. Zugleich wird dadurch dem Widerstand gegen Reformen bei RVR aus dem Weg gegangen und damit Vorstellungen der CDU bzw. Teilen der CDU. Die Bezirksregierungen werden hier jedoch nicht angeführt.

Neu hinzugekommen ist die Forderung nach einer Ausweitung der Aufgaben des RVR. Sein Vorgänger, der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk (SVR), hatte noch die Kompetenz-Kompetenz. Er konnte selber entscheiden, worin er sein Aufgabe sieht. Der RVR hingegen ist in ein enges Korsett geschnürt, das ihn auf regionale Aufgaben in Abgrenzung zu kommunalen beschränkt. Er kann noch nicht einmal als Zweckverband kommunaler Aufgaben in der Region herhalten, wie die Diskussion um einen zusätzlichen Zweckverband für die Bewerbung als „Grüne Hauptstadt Europas“ zeigt.

RVR-Gesetz nicht mehr verfassungskonform
Konkret wird jedoch angesprochen, dass das RVR-Gesetz novelliert werden muss. Das ist inhaltlich nicht viel, aber es zeigt, dass Rot-Grün weiß, dass es an einer Novelle nicht vorbeikommt – in welchem Umfang auch immer. Das RVR-Gesetz weist derzeit Regelungslücken auf:

  • Die Abwahl von Adolf Sauerland und die Wahl eines neuen Oberbürgermeisters in Duisburg ist im RVR-Gesetz nicht geregelt. Als „lex Sauerland“ die Abwahlmöglichkeit in die Gemeindeordnung schrieb, war das nicht bedacht worden. Das Wahlergebnis in Duisburg am nächsten Sonntag bzw. nach der Stichwahl wird zeigen, wie schwer das Problem auch praktisch wiegt.
  • Die Direktwahl der Oberbürgermeister ist inzwischen zeitlich unabhängig von der Wahl der Räte, die Wahl der Landräte unabhängig von der Wahl der Kreistag. In Duisburg stimmen die Perioden zukünftig nicht mehr auf. Das RVR-Gesetz ging noch von identischen Wahlzeiträumen aus.
  • Und weiterhin gilt dies seit der Reform der Gemeindeordnung NRW für alle Oberbürgermeister und Landräte, die für die Dauer der Wahlzeit ihre Räte bzw. Kreistage ins Ruhrparlament entsendet wurden. Sie sind nämlich für 6 Jahre gewählt, nicht für 5 wie die Rats- und Kreistagsmitglieder.

Es gibt also verfassungsrechtlichen Handlungsbedarf und es ist dazu noch sehr ruhig. Dieser Handlungsbedarf wird aber auch Rot-Grün dazu zwingen, dass RVR-Gesetz „anfassen“ zu müssen. Und nur mit einer Reparatur der problematischen Teile sowie Ergänzung fehlender Regelungen wird es nicht getan sein. Dazu ist aufgrund der Struktur der Wahlergebnisse die Metropole Ruhr in Koalition und Opposition zu stark geworden, um das in aller Stille durch den Landtag zu schleusen. Bis spätestens Juni 2014 muss das alles geregelt sein. Das ist wenig Zeit für ein vermintes Politikfeld. Allzu große Sprünge können da aber auch nicht erwartet werden. Ein paar Änderungen halt.

Sonst hab ich nichts spezifisch fürs Ruhrgebiet gefunden.

Nachtrag

Bei den Ruhrbaronen finden sich aktuell zwei weitere Beiträge zum Thema:

Rot-Grün in NRW: Schwammige Pläne für das Ruhrgebiet“ (Stefan Laurin, 13.06.2012)

Initiative RuhrStadt: Wenn Freunde Recht behalten“ (Stefan Laurin, 12.06.2012)

Rot-Grüner Koalitionsvertrag für Nordrhein-Westfalen endlich – mit mehr als fünfeinhalb Stunden Verspätung – vorgestellt“ (Jans Matheuszik, 13.06.2012)


Bild: Gerechtigkeit, von zettberlin / photocase.de

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