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Bochum

WAN kommt WAT? Verordnung zu Altkennzeichen geht in den Bundesrat

Aufkleber zu Altkennzeichen, Sammlung auf dem Heck von Prof. Ralf Borcherts Auto

Die Beratung zur Wiedereinführung von Altkennzeichen wie WAT, WAN und WIT beginnt nun in den parlamentarischen Gremien in Berlin. Wie erwartet haben das Bundesverkehrsministerium und das Bundesinnenministerium noch vor Beginn der Sommerpause den Vorschlag für eine Verordnung (Bundesrats-Drs. 371/12) über das Kanzleramt an den Bundesrat übersandt. Für eine Beratung in den Sitzungen am 29.06. und 06.07. reicht es jedoch nicht mehr, da zunächst Beratungen in den Bundesratsausschüssen für Verkehr (05.09.) und Finanzen (06.09) anstehen.

Sofern es bei diesen Beratungen zu keinen Überraschungen kommt, könnte am 21. September im Plenum des Bundesrates eine Entscheidung über die Änderungen an der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erfolgen. Bis zum 1. November 2012 könnte die Verordnung, an der der Bundestag nicht automatisch mitwirkt, verkündet und somit gültig sein.

Ziel der Verordnung ist es, „die Wiederzuteilung von bisher nicht mehr zugelassenen Unterscheidungskennzeochen zu ermöglich„. Zur in der Verordnung vorgeschlagenen Lösung gehört, dass mehrere Unterscheidungskennzeichen je Verwaltungsbezirk zugelassen werden. Das bedeutet, dass eine Stadt oder ein Kreis mehr als 1 und damit auch mehr als 2 Unterscheidungskennzeichen führen können wird, sofern das Kennzeichen vom Bund zugelassen wird. Für mich heißt das, dass das von der Stadt Bochum angemeldete WAT-Kennzeichen als zweites Kennzeichen in Bochum vergeben werden kann. In der „Stadt Bochum“ waren die Städte Bochum und Wattenscheid 1975 zusammengeschlossen worden.
Die Formulierungen lese ich aber auch so, dass die Bewohner der Stadt Schwerte weiterhin nicht ans alte IS-Kennzeichen kommen, da dies zu Iserlohn in einem anderen Kreis gehört, dem die Stadt Schwerte nicht (mehr) angehört. Die Schwerter haben früher zwar dies Kennzeichen geführt, aber aufgrund der Zugehörigkeit zu einem anderen Kreis. Das Problem schätze ich als gering ein.

Kosten
Durch Änderungen und Erleichterungen entstehen auch Einsparungen und Kosten. Zu den Kosten für die Altkennzeichen heißt es auf Seite 3 der Drucksache:

Durch die Möglichkeit, ein Fahrzeug mit einem bisher auslaufenden Unterscheidungszeichen zuzulassen, und die damit verbundenen Anträge auf Änderung des Kennzeichens bereits zugelassener Fahrzeuge sowie die notwendigen Software- und Registerumstellungen entsteht der Verwaltung ein Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 4,25 Millionen Euro.

Allerdings sind die 4,25 Mio. € relativ, denn ich gehe davon aus, dass der vorgenannten „Erfüllungsaufwand“ durch die Einnahmen der Kommunalverwaltungen für die Ummeldung Einnahmen erzielen. Hier zu sei wieder auf die Vorlage für den Bundesrat verwiesen:

Den Bürgerinnen und Bürgern, die das Angebot, ein Fahrzeug mit einem bisher auslaufenden Unterscheidungszeichen zuzulassen, nutzen, fallen pro Antrag in der Regel Gebühren in Höhe von ca. 26,00 Euro an.

Hinzu kommen noch ca. 20 € für neue Kennzeichen und – nicht zu vergessen – die Kosten für eine neuen Umweltplakette, wenn in sogenannte Umweltzonen eingefahren werden soll. Mit 50 € wär ich dabei, allerdings bräuchte ich noch ein neues Kennzeichen für meinen Parkplatz.

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