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Bochum

Strafanzeige gegen Bochumer LIFE-Jugendhilfe GmbH

Nachdem die von Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD) geführte Bochumer Stadtverwaltung keine Strafanzeige gegen die Life Jugendhilfe GmbH gestellt hat, hat es jetzt die CDU-Ratsfraktion gemacht. Die Life Jugendhilfe mit dem Geschäftsführer Gerd Lichtenberger (SPD), einem Mitglied des Rates der Stadt Bochum, war nach einem ARD-Bericht im letzten Jahr in die Kritik geraten. Die Leistungen für ein schwererziehbares Kind, das in Ungarn untergebracht worden waren, solle nicht hinreichend gewesen sein. In Folge einer näheren Betrachtung der Arbeit der Life Jugendhilfe GmbH für die Stadt Bochum, war beschlossen worden, nicht mehr mit dem Unternehmen zusammenzuarbeiten (siehe WAZ Bochum vom 17.12.2015). Auch die SPD war zwischenzeitlich auf Abstand zu ihrem Ratsmitglied gegangen und hatte vor der Oberbürgermeisterwahl im letzten Jahr gezahlte Spenden von ihm und seiner Frau zurücküberwiesen.

Die jetzt erfolgte Strafanzeige bezieht sich nicht nur auf die letzte individualpädagogische Maßnahme eines Jugendlichen in Frankreich, bei der der Geschäftsführer Lichtenberger den von der Verwaltung geforderten Nachweis über die Qualifikation des Betreuers vor Ort nicht erbrachte. Sie bezieht sich auch auf eine Reihe weiterer Auslandsmaßnahmen, bei denen die Life GmbH trotz Aufforderung durch das Jugendamt ebenfalls den Nachweis über die Qualifikation der Betreuer vor Ort verweigerte.
Nachdem die Jugendamtsverwaltung in der gestrigen Sitzung (17.2) des Jugendhilfe-Ausschusses erneut erklärt hat, keine rechtlichen Schritte gegen die Bochumer Life Jugendhilfe GmbH einleiten zu wollen, hat die CDU-Fraktionwie bereits angekündigt – am heutigen Tage selbst Strafanzeige gestellt.

CDU sieht Täuschungshandlung des Anbieters der Betreuungsleistungen

Grundlage für die Strafanzeige sind die bei den von der Life Jugendhilfe GmbH durchgeführten individualpädagogischen Auslandsmaßnahmen offensichtlich fehlenden – jedoch in den Entgeltverhandlungen mit der Stadt Bochum vereinbarten – Qualifikationen der Betreuungspersonen vor Ort.
Die CDU-Fraktion geht davon aus, dass die Mehrzahl der von dem Unternehmen durchgeführten Maßnahmen keine bzw. keine ausreichenden Qualifikation der Betreuungsperson vorlag. Diese Qualifikation seien jedoch Grundlage für die Höhe der Entgeltevereinbarung. Hier liegt nach unserer Auffassung der CDU-Ratsfraktion klar eine Täuschungshandlung vor.

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